Die Richter am Bundesverwaltungsgericht. In der Sache entschieden die Richter Gödel, Dr. Pagenkopf, Dr. von Heimburg, Dr, Deiseroth, Dr. Held-Daab.
Am 3.10.1990 beantragten die Erben der Verlegerfamilie Oswalt beim Amt für offene Vermögensfragen (LARoV) in Berlin die Restitution des Verlages Rütten & Loening.
Am 27.08.2003 wurde dieser Antrag durch Bescheid des LARoV abgewiesen. Der dagegen gerichteten Klage der Erben gab das Verwaltungsgericht durch Teilurteil vom 24.1.2008 statt und verpflichtete die Bundesrepublik festzustellen, dass die Erben restitutionsberechtigt sind. Das Verwaltungsgericht hatte die Revision nicht zugelassen.
Der gegen das Urteil gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und der beigeladenen BVS gab das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 18.8.2008 statt und ließ die Revision zu.
Durch das Urteil vom 25.11.2009 hob das Bundesverwaltungsgericht das Teilurteil des Verwaltungsgerichts Berlin auf und verwies die Sache zur anderweitigen Entscheidung zurück.
Am 16.12.2010 wies das Verwaltungsgericht Berlin die Klage der Erben auf Grund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab und ließ eine Revision nicht zu.
Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Erben wurde durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.9.2011 zurückgewiesen.
Am 28.10.2011 legten die Erben dagegen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Zum Verständnis des Rechtsstreits wird empfohlen mit der Lektüre der Verfassungsbeschwerde zu beginnen.
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